Donnerstag, 28. März 2013

Die verschwiegene Kick-back-Zahlung – und die Kausalität für die ...

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären.

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