Definiert werden Schrottimmobilien nach Angaben des Bauamt-Mitarbeiters als "nicht angemessen genutzte und zum Teil stark verfallene Liegenschaften mit Auswirkungen auf die städtebauliche Qualität eines Stadtteils, seine Erneuerung und Entwicklung. Alles zu diesem Thema ansehen » | WESER-KURIER online |
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