Die Vermittler hatten falsche Versprechungen abgeben und den
Immobilienkauf als sichere Kapitalanlage vermittelt. Die Miete trägt die
Finanzierung nicht. Mietsicherheiten reichen ebenso wenig aus. Das
Darlehen leidet. Wird gekündigt. Die Immobilie versteigert, die Schulden
bleiben beim Anleger, der nicht selten Privatinsolvenz anmelden muss:
Haftung der Vermittler: Vermittler sind, falls sie nicht für ein
Unternehmen arbeiten in der Regel die einfachen Ziele von
Anlegerschutzanwälten. Meist ungelernt, aber rhetorisch gut geschult,
haben sie in ihren Bekanntenkreis, Immobilien oder Beteiligungen an
Immobilienfonds vermittelt. Das anfängliche Honorar war gut. Die
Provision war aber nicht mehr einfach zu erwirtschaften, als die
Bekannten „abgeklappert" waren.
Da Vermittler ungefragt über alles für die Anlageentscheidung notwendige
unterrichten müssen, insbesondere vollumfänglich über allgemeine aber
auch anlagespezifische Risiken, meist juristisch einfache Opfer, dann
oft pleite.
Keine Hilfe für die Anleger:
Haftung der Bank: Die Bank haftet nur im Ausnahmefall. Die Bank schuldet
im Normalfall keine Risikohinweise gegenüber den Darlehensnehmern, da
ja nicht die Bank sondern andere die Immobilienvermittlung betreiben.
Das Risiko der Höhe des Kaufpreises und das Risiko ggf. falsch
unterrichtet zu werden trägt also erstmals der Anleger.
Hiervon gibt es aber Ausnahmen:
1.) Gutachten und Besichtigung der (sanierungsbedürftigen) Immobilie
durch Vertreter der Bank Die Bank erkannte oder hätte erkennen können,
dass eine sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung vorliegt. Dies nachzuweisen
ist manchmal schwer, manchmal aber auch einfacher, als es sich die
Darlehensnehmer denken. Ein kürzlich von einem Anleger vor dem LG Berlin
gegen die Paratus GmbH gewonnener Prozess macht es deutlich. Dort hatte
ein Gutachten die sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung belegt, dass der
Bankkunde einholen hat lassen.
Die Bank hatte im Rechtstreit die Verkehrswertfeststellungen nicht im
Einzelnen bestritten. Da aber im Darlehensantrag stand, dass die
Einwertung der Immobilie durch die Bank letztendlich ausschlaggebend für
die Sicherheiten des Darlehens und damit für die Darlehensgewährung ist
und zudem unstrittig eine Besichtigung der Immobilie durch einen
Vertreter der Bank stattgefunden hatte, ging das Gericht davon aus, dass
auch der Bank der Verkehrswert der Immobilie bekannt war, da es sich
letztendlich um eine sanierungsbedürftige Immobilie handelte. Damit war
aber auch der Bank die sittenwidrige Überteuerung der Immobilie bekannt.
Damit war der Darlehensnehmer von den Verbindlichkeiten aus dem
Immobiliendarlehen Zug um Zug gegen Übertragung der Immobilie
freizustellen.
2.) Bank konnte sittenwidrige Überteuerung aus den Umständen des
Einzelfalles -zum Beispiel Miete erkennen: Sehr erfrischend auch eine
Argumentation, die uns von einem Oberlandesgericht bekannt gegeben
wurde. Die Bank hatte gesehen, dass die Miete durchschnittlich 400,00 €
betragen sollte, womit nach Anwendung des Ertragswertverfahrens nach dem
zehn Jahresdurchschnitt von einem Verkehrswert der Wohnung i. H. v.
48.000,00 auszugehen war. Da der Kaufpreis aber weit über 100.000,00 €
betragen hatte, war der Bank die sittenwidrige Kaufpreiserhöhung
ersichtlich.
3.) Institutionelles Zusammenwirken von Bank und Vermittler im
Vertrieb: Eine nicht einfach zu beweisende Rechtsfigur aber eben auch
eine Ausnahme: Das institutionelle Zusammenwirken von Bank und
Vertriebsgesellschaft, führt dazu, dass auch eine Bank ausnahmsweise wie
ein Vermittler haften kann. Hier bedarf es meist weitreichender
Recherchen oder aber der Inanspruchnahme der ursprünglichen Vermittler
um die Hintergründe der Vertriebsorganisation in Erfahrung zu bringen.
Bringt das alles nichts, darf es ein Anleger auch mit sogenannten
provozierten Sachvortrag versuchen. Allerdings manche Gerichte
Unterstellungen von vorneherein als Sachvortrag „ins Blaue hinein" als
unzulässig zurückweisen. Trotzdem manchmal ein Versuch wert.
Und immer die Notare. Typisch!
AntwortenLöschenEcht gutes Blog! Sehr aufschlussreich :)
AntwortenLöschenSehr interessant. Wusste gar nicht, was für schwarze Schafe es so alles gibt.
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