Der Bund der Sparer warnt ausdrücklich vor Beteiligungen
Der Verkauf von so genannten
Steuersparmodellen, also z.B. geschlossenen Immobilienfonds,
A-typischen Beteiligungen, Schiffbeteiligungen, bzw. allen Arten von
Beteiligungen, steht dabei an erster Stelle. Nachdem in Deutschland
die Steuerlast fast jährlich steigt, wird der Deutsche hellhörig,
wenn er eine Möglichkeit sieht, Steuern sparen zu können. Ja, dann
ist er zu Dingen fähig, die unvorstellbar sind: Selbst erfahrene
Kaufleute verschließen ihren Verstand und zeichnen solche “Anlagen“!
Herr RA Reinert, München, hat es auf den Punkt gebracht:
“Der Drang, der bei den Deutschen stärker ist als der Sexualdrang, ist der Steuerspardrang! Wenn Sie einem Deutschen sagen, dass er Steuern sparen kann, gehen die Rollläden herunter und er verschließt sich jeder logischen Argumentation.“
Herr RA Reinert, München, hat es auf den Punkt gebracht:
“Der Drang, der bei den Deutschen stärker ist als der Sexualdrang, ist der Steuerspardrang! Wenn Sie einem Deutschen sagen, dass er Steuern sparen kann, gehen die Rollläden herunter und er verschließt sich jeder logischen Argumentation.“
Um es gleich vorneweg
klarzustellen:
Von allen Beteiligungen, die
auf dem Markt angeboten werden, sind 80% salopp gesagt
“Gangsterprodukte“! D.h., es werden sehr gut gemachte
Hochglanzprospekte gedruckt, mit Renditeversprechungen, die oft im
zweistelligen Bereich liegen. Diese Renditen werden ohne irgendeinen
Nachweis erstellt und würden keiner Prüfung standhalten, aber
die Verkäufer sind so gut geschult, dass ihre Kunden das gar nicht
bemerken. Damit wird die Gier vieler Deutschen, bedingt durch die
niedrigen Zinsen bei Geldwertprodukten, gestillt. Auch wird damit
geworben, dass es sich ja bei vielen Beteiligungen um “echte“
Sachwerte handelt. So glauben viele, dass ein geschlossener
Immobilienfonds – weil er ja aus Immobilien gebildet ist – einen
echten Wert hat und den Schwankungen an der Börse nicht unterworfen
ist.
Insoweit ist dieser
Gedankengang nachvollziehbar. Aber vergessen wird dabei, dass es sich
z.B. um Schrottimmobilien handeln kann, dass die Gesellschaft
vielleicht das Geld gar nicht aufbringen kann, um die angebotenen
Bauten durchzuführen – oder, was auch schon passiert ist, gar
nicht vor hat zu bauen, sondern das Geld schnellsten außer Landes zu
bringen.
Noch schlimmer sind A-typische
Beteiligungen, denn hier werden ja für die erste Zeit gar keine
Gewinne, sondern Verluste versprochen. Verluste, die man bei seinem
Finanzamt als Verlustvortrag weitergeben kann.
Woran erkenne ich nun
Beteiligungen, wie stelle ich fest, ob ich ein solches Produkt habe:
1. Alle in Deutschland
zugelassenen Produkte haben eine Wertpapier Kennnummer
(WPKN). Wenn eine solche fehlt, sollten Sie schon unruhig werden.
(WPKN). Wenn eine solche fehlt, sollten Sie schon unruhig werden.
2. Der deutlichere
Nachweis ist der, dass eine Beteiligung immer über einen
Gesell-
schaftsvertrag abgeschlossen wird.
Und ein Gesellschaftsvertrag hat nun einmal Rechte und Pflichten.
schaftsvertrag abgeschlossen wird.
Und ein Gesellschaftsvertrag hat nun einmal Rechte und Pflichten.
Über Rechte können wir Ihnen
bei Beteiligungen nichts berichten. Wir kennen keine und Sie
werden wahrscheinlich auch keine finden, wenn Sie ein solches Produkt
haben.
So haben Sie kein Recht, vorzeitig zu kündigen - meist ist die Möglichkeit einer Kündigung erst nach 5-10 Jahren möglich. Und auch eine Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung bleibt Ihnen verwehrt:
Die meisten Gesellschaftsverträge setzen einen Treuhänder – meist gegen eine immense Verwaltungsgebühr – dafür ein, dass er eventuelle Zugriffsmöglichkeiten der Anleger, abwehrt. So sieht der Gesetzgeber die Funktion eines Treuhänders als Mittler zwischen zwei Parteien an, aber das ist hier scheinbar außer Kraft gesetzt. Wir haben bis dato zumindest noch von keinem Fall gehört, bei dem ein Treuhänder seine Aufgabe auch gegenüber den Anlegern erfüllt hat.
Aber dafür haben Sie einige Pflichten:
So haben Sie kein Recht, vorzeitig zu kündigen - meist ist die Möglichkeit einer Kündigung erst nach 5-10 Jahren möglich. Und auch eine Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung bleibt Ihnen verwehrt:
Die meisten Gesellschaftsverträge setzen einen Treuhänder – meist gegen eine immense Verwaltungsgebühr – dafür ein, dass er eventuelle Zugriffsmöglichkeiten der Anleger, abwehrt. So sieht der Gesetzgeber die Funktion eines Treuhänders als Mittler zwischen zwei Parteien an, aber das ist hier scheinbar außer Kraft gesetzt. Wir haben bis dato zumindest noch von keinem Fall gehört, bei dem ein Treuhänder seine Aufgabe auch gegenüber den Anlegern erfüllt hat.
Aber dafür haben Sie einige Pflichten:
Das Wissen um den möglichen
Totalverlust, bei vielen Beteiligungen die Nachschusspflicht und die
Pflicht sich ruhig zu verhalten. Denn sonst kommen sehr schnell die
Rechtsanwälte ins Spiel.
Übrigens, manche Gesellschaften setzen noch eins obendrauf:
Wenn die erste Beteiligung ausgelaufen ist, teilen sie Ihnen mit, dass sie das Geld, das Ihnen nun eigentlich zusteht, wieder neu angelegt haben – natürlich ohne Ihre Zustimmung. Was wollen wir damit sagen:
Unserer Meinung nach hat hier der Staat versagt und seine Aufsichtspflicht verletzt – aus welchem Grund auch immer! Vielleicht gehen die Beamten, die für solche Gesetze zuständig sind, davon aus, dass es ja keine “Armen“ trifft, denn der ursprüngliche Sinn einer solchen Anlage war ja, den Vermögenden ein Steuerschlupfloch zu bieten. Aber leider werden diese Anlagen in der Praxis oft an einfache Leute, ja sogar per Sparplan verkauft.
Wenn wir schon beklagen, dass manche Banken und Versicherungen den Bürger mit Geldwertprodukten oder Zertifikaten, die keiner versteht, “über den Tisch ziehen“, so ist das nichts, im Vergleich zu solchen betrügerischen “Verkäufern“(Wir sagen bewusst nicht Berater, weil diese Leute diese Bezeichnung nicht verdienen!).
Übrigens, manche Gesellschaften setzen noch eins obendrauf:
Wenn die erste Beteiligung ausgelaufen ist, teilen sie Ihnen mit, dass sie das Geld, das Ihnen nun eigentlich zusteht, wieder neu angelegt haben – natürlich ohne Ihre Zustimmung. Was wollen wir damit sagen:
Unserer Meinung nach hat hier der Staat versagt und seine Aufsichtspflicht verletzt – aus welchem Grund auch immer! Vielleicht gehen die Beamten, die für solche Gesetze zuständig sind, davon aus, dass es ja keine “Armen“ trifft, denn der ursprüngliche Sinn einer solchen Anlage war ja, den Vermögenden ein Steuerschlupfloch zu bieten. Aber leider werden diese Anlagen in der Praxis oft an einfache Leute, ja sogar per Sparplan verkauft.
Wenn wir schon beklagen, dass manche Banken und Versicherungen den Bürger mit Geldwertprodukten oder Zertifikaten, die keiner versteht, “über den Tisch ziehen“, so ist das nichts, im Vergleich zu solchen betrügerischen “Verkäufern“(Wir sagen bewusst nicht Berater, weil diese Leute diese Bezeichnung nicht verdienen!).
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